Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der KRAFT Industriehandel GmbH, Bogenstraße 15, 47799 Krefeld, Deutschland, Amtsgericht Krefeld HRB 17098, USt-IdNr. DE321848207 (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden über den Kauf von Waren und damit verbundene Leistungen unter der Marke „LeoLoftStudio".
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand
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Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf maßgefertigter Lofttüren, Glastrennwände, Duschabtrennungen und weiterer Stahl-Glas-Konstruktionen sowie — sofern vereinbart — Aufmaß-, Liefer- und Montageleistungen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung des Anbieters.
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Die Produkte werden nach individuellen Vorgaben des Kunden (Maße, Form, Farbe, Glasart, Konstruktion) gefertigt. Die Fertigung erfolgt in der eigenen Manufaktur des Anbieters in der EU.
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Die auf der Website gezeigten Abbildungen sind Referenzbeispiele; das geschuldete Produkt ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
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Die Darstellung der Produkte auf der Website und im Konfigurator stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
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Der Kunde gibt seine Bestellung per E-Mail, telefonisch oder über den Konfigurator ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Eine Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung.
§ 4 Aufmaß- und Beratungsleistungen
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Auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter (bzw. sein Montagepartner) ein Aufmaß vor Ort durch. Die hierfür anfallenden Kosten (Anfahrt, Aufwand) werden dem Kunden vor Terminvereinbarung mitgeteilt.
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Kommt nach durchgeführtem Aufmaß ein Auftrag zustande, werden die Aufmaßkosten nicht gesondert berechnet bzw. auf den Kaufpreis angerechnet. Kommt kein Auftrag zustande, werden die vorab mitgeteilten Aufmaß- und Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Eine Pflicht des Kunden, ein Angebot anzunehmen, besteht nicht.
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Kann das Aufmaß aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (z. B. Baustelle nicht aufmaßbereit, fehlender Zugang), nicht durchgeführt werden, können die Anfahrtkosten für den vergeblichen Termin sowie für einen erforderlichen Ersatztermin berechnet werden.
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Gesonderte Beratungsleistungen werden nach vorheriger Mitteilung mit 60,00 € pro Stunde zzgl. gesetzlicher USt sowie einer Fahrtkostenpauschale von 0,82 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. USt) berechnet. Maßgeblich ist die kürzeste Strecke vom nächstgelegenen Service-Standort des Anbieters.
§ 5 Preise und Versandkosten
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Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer.
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Liefer-, Verpackungs- und Montagekosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
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Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: 60 % des Auftragswerts sind als Anzahlung nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; die Fertigung beginnt nach Eingang der Anzahlung. Die restlichen 40 % sind nach Fertigstellungsanzeige, spätestens vor Versand bzw. vor Montagebeginn fällig.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind.
§ 7 Fertigungs- und Lieferzeit; Express-Fertigung; Gefahrübergang
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Die Fertigungsdauer beträgt bei Standardprojekten in der Regel 5 bis 7 Wochen, bei komplexen oder großvolumigen Projekten bis zu 10 Wochen — jeweils ab Eingang der Anzahlung und aller fertigungsrelevanten Angaben des Kunden. Der voraussichtliche Termin wird in der Auftragsbestätigung genannt. Genannte Fristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Über Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
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Express-Fertigung: Auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bietet der Anbieter eine Express-Fertigung mit Fertigstellung innerhalb von 4 Wochen und priorisierter Lieferung gegen einen Aufpreis von 15 % des Auftragswerts an. Die Frist beginnt ebenfalls mit Eingang der Anzahlung und aller fertigungsrelevanten Angaben.
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Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Der Kunde sorgt für die Annahme und den Weitertransport der ggf. großen, schweren und sperrigen Ware; auf Wunsch bietet der Anbieter Trage- und Montageleistungen gegen Aufpreis an.
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Der Kunde prüft Ware und Verpackung bei Anlieferung auf Transportschäden und vermerkt erkennbare Schäden gegenüber dem Frachtführer; seine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
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Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe der Ware auf den Kunden über; ist Montage durch den Anbieter vereinbart, mit Abschluss der Montage.
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Ist der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung dauerhaft außerstande (höhere Gewalt, Nichtbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäfts), kann er vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 8 Montage; Mitwirkungspflichten des Kunden
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Ist Montage vereinbart, erfolgt sie durch den Anbieter bzw. seine Montagepartner zum vereinbarten Termin.
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Der Kunde stellt rechtzeitig alle montagerelevanten Informationen bereit (u. a. Wandaufbau, Sturz, Bodenaufbau inkl. Fußbodenheizung, verdeckte Leitungen und Rohre, Zugänglichkeit) und sorgt für einen montagebereiten Zustand des Einbauorts.
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Kann die Montage aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden oder unzureichender Vorbereitung des Einbauorts nicht oder nur mit Mehraufwand durchgeführt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden nachgewiesenen Mehrkosten (z. B. zusätzliche Anfahrt, Wartezeit, Zusatztermin). Der Kaufpreis der Ware bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
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Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft nahezu alle Produkte des Anbieters (Maßanfertigung nach Kundenvorgaben); hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
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Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht (z. B. bei vorgefertigter Lagerware oder Zubehör), gilt die dem Angebot beigefügte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.
§ 10 Gewährleistung (gesetzliche Mängelrechte)
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Verbrauchern beträgt zwei Jahre ab Ablieferung bzw. — bei vereinbarter Montage — ab Abschluss der Montage.
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Gibt der Kunde Maße selbst an, hat er diese im Maßblatt des Anbieters zu erfassen; für die Richtigkeit selbst ermittelter Maße ist der Kunde verantwortlich. Vom Anbieter mitgeteilte fertigungsbedingte Untermaße und Toleranzen (§ 12) gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
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Keine Mängel sind Abweichungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, sowie Schäden durch unsachgemäße Selbstmontage, unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Hitze- oder Lichteinwirkung nach Gefahrübergang.
§ 11 Zusätzliche Garantie (5 Jahre)
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Unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten (§ 10), die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden, gewährt der Anbieter eine freiwillige Garantie von 5 Jahren ab Lieferung auf: die Stahlkonstruktion (Formstabilität, Sichtschweißnähte) einschließlich der Haftung der Pulverbeschichtung — für alle Produkte einschließlich Duschabtrennungen; das Glas — ausschließlich hinsichtlich Material- und Verarbeitungsfehlern des Herstellwerks (z. B. Delamination, Einschlüsse, fehlerhafte Kantenbearbeitung). Der Nachweis, dass es sich um einen werksseitigen Fehler handelt, obliegt dem Kunden; die gesetzliche Beweislastumkehr des § 477 BGB innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bleibt unberührt.
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Nicht von dieser Garantie umfasst sind: Glasbruch und Thermobruch nach Gefahrübergang; Beschläge und Verschleißteile (Rollen, Bänder, Griffe, Dichtungen, Schließer) — für diese gelten die gesetzlichen Mängelrechte von zwei Jahren; Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Selbstmontage sowie durch bauliche Bewegungen des Gebäudes.
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Die Garantie setzt eine bestimmungsgemäße Verwendung in Innenräumen voraus. Nicht als Garantiefall gelten: Schäden durch aggressive, scheuernde oder chlorhaltige Reinigungsmittel; Schäden durch dauerhaft stehendes Wasser an der Konstruktion; farbliche Veränderungen der Beschichtung infolge dauerhafter direkter Sonneneinstrahlung. Bei Duschabtrennungen setzt die Garantie die regelmäßige Pflege voraus (Entfernen von Wasser- und Kalkrückständen mit milden Reinigungsmitteln).
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Im Garantiefall leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Komponente. Die Garantie gilt für den Erstkunden am ursprünglichen Einbauort. Garantiegeber ist die KRAFT Industriehandel GmbH, Bogenstraße 15, 47799 Krefeld.
§ 12 Material- und Fertigungstoleranzen
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Stahlkonstruktionen werden nach DIN EN ISO 13920 gefertigt; handwerkstypische, das Gesamtbild nicht beeinträchtigende Unebenheiten an Oberflächen und Schweißnähten sind zu tolerieren.
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Für die industrielle Pulverbeschichtung gelten die Toleranzen des Qualitätsverbands Industriebeschichtung e. V. (QIB, Beanspruchungsgruppe I, Optik 2; Betrachtungsabstand mind. 1,5 m).
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Maßgefertigte Elemente werden fertigungsbedingt mit Untermaß gefertigt (in der Regel mind. 5 mm je Seite, ausgehend vom kleinsten gemessenen Wert), sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
§ 13 Haftung
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Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Annahmeverzug
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Nimmt der Kunde die Ware trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht ab, kann der Anbieter die Ware auf Kosten des Kunden einlagern; nach einem Monat Annahmeverzug werden nachgewiesene Lagerkosten berechnet.
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Statt der Erfüllung kann der Anbieter nach erfolglosem Fristablauf Schadensersatz statt der Leistung verlangen; als Pauschale gelten 20 % des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
§ 16 Urheber- und Nutzungsrechte an Entwürfen
Angebote, Zeichnungen, SketchUp-Visualisierungen und Planungsunterlagen des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder zur Einholung von Konkurrenzangeboten oder zur Fertigung durch Dritte verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten.
§ 17 Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
